Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.
Das ist eine immer wiederkehrende Formel für das, was sonst mit dem schönen Oxymoron Überzeugungsgewissheit bezeichnet wird. Niemand weiß genau, was geschehen ist, aber trotzdem muss der juristischen Entscheidung ein feststehender Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Das ist ein Dilemma, über das man sich mit solchen Formeln hinwegtrösten kann. Ich habe heute mal nachgesehen, woher die Formulierung eigentlich stammt. Sie ist viel jünger als ich dachte (Bundesgerichtshof 1970) und meine kleine Recherche führte zum lesenswerten Anastasiafall. Ich beneide Menschen, denen solche Wendungen einfallen. Law is poetry.