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Klagefall
Der Accusatīv, des -es, plur. die -e, in der Sprachlehre, die vierte Endung in der Declination. Die Deutschen Sprachlehrer haben seit Schottels Zeit dafür Klagendung oder Klagefall einzuführen gesucht, welches aber eine bloße buchstäbliche Übersetzung des Lateinischen Ausdruckes ist, und von den vielen Fällen, worin dieser Casus gebraucht wird, nur einen einzigen, und noch dazu sehr eingeschränkten, bezeichnet.
– Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der Oberdeutschen, von Johann Christoph Adelung, Churfürstl Sächs. Hofrathe und Ober=Bibliothekar.
