Autor: Stefan

Schon vor einigen Jahren bin ich auf diese Perle im Landesrecht gestoßen. Sie ärgert mich noch immer. § 2 Nr. 7 Satz 1 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern lautet:

Flächeninanspruchnahme und Bebauung sollen so angeordnet werden, dass die Ursprünglichkeit und Identität der Mecklenburger und vorpommerschen Landschaft an der Küste und im Binnenland, ihrer Städte und Dörfer gewahrt bleiben und Beeinträchtigungen vermieden oder beseitigt werden.

Gesetzgebung ist ganz sicher die schwierigste juristische Disziplin, aber in Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzgeber zu haben, der das Adjektiv zu Mecklenburg nicht kennt, ist eine traurige Sache. Ein Gesetzgebungsverfahren ist lang, so ein Gesetzentwurf geht durch sehr viele Hände. Spätestens die Unterschiede in der Groß- und Kleinschreibung hätten jemandem auffallen müssen. Stattdessen wird der Fehler ein paar Sätze später wiederholt. Das ist einfach Desinteresse.

Seit drei Wochen stehe ich jeden Morgen um halb sieben auf und lasse die Bauarbeiter ins Haus. Nach dem Sonnenaufgang schleiche ich mich müde ins Büro, um ihnen nicht im Weg zu sein und um dem Lärm aus dem Baustellenradio zu entgehen. Seit drei Wochen lege ich mich jeden Nachmittag hin, um den verlorenen Schlaf wieder einzufangen. Jeden Tag kosten mich die Bauarbeiter ein Vermögen, viel mehr Geld, als ich jemals verdienen könnte. Jeden Tag erfinden sie neue Dinge, die im Haus gemacht werden müssen. Inzwischen glaube ich, dass die Baustelle ein Teil meines Lebens geworden ist. Sie wird niemals fertig sein. Bald werde ich zur Bank gehen und um neuen Kredit bitten müssen und wenn ich die Zinsen dafür auch nicht mehr bezahlen kann, wird die Bank das Haus versteigern lassen. Dann werde ich ausziehen und ein Feldbett im Büro aufstellen, während die Bauarbeiter in einer unendlichen Frühstückspause an meinem alten Küchentisch sitzen und lachend ihre Stundenzettel ausfüllen.

Abendlicht auf Bornholm