Klagefall

Schlagwort: Recht

Am Zebrastreifen

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen (§ 26 Abs. 1 Satz 1 StVO). Das ist meine Lieblingsstelle für sog. geschlechtergerechte Sprache…

Ingen maa tage sig selv ret – Niemand darf sich selbst das Recht nehmen, das könnte ein brauchbares Lebensmotto sein. Der Verzicht auf Selbstjustiz ist ein Teil dessen, was uns von der Barbarei trennt. Zu oft wird allerdings der zweite Teil vergessen: Wer sich das Recht nicht nehmen darf, muss es vom Gemeinwesen bekommen, sonst geht es verloren. Das klingt einfacher, als es ist.

Mit diesen Sätzen eröffnete Niklas Luhmann 1968 den ersten Jahrgang der Zeitschrift »Die Verwaltung«: