Ein Rädchen sein

Rechtsanwendung bedeutet zum weitaus größten Teil die Reproduktion von vorhandenen Texten: Schriftsätze aus dem Verfahren, Gesetzestexte, anderen Entscheidungen. Das ist nicht ungewöhnlich, im Gegenteil. Der vorhandene Prozessstoff muss zur Kenntnis genommen werden, damit die Parteien rechtliches Gehör erhalten. Alle Rechtsanwender sind selbstverständlich an das Gesetz gebunden, sie müssen es benennen und anwenden. Sie bewegen sich in einem rechtlichen Rahmen, der durch die bereits vorhandene Rechtsprechung ausgeformt wurde. Wiederholung schafft Erwartbarkeit und Verlässlichkeit – Juristen nennen das Rechtssicherheit. Rechtliche Systeme produzieren Vertrauen. Juristische Entscheidungen sind im besten Fall solides Handwerk und keine Kunstwerke mit Schöpfungshöhe.

Daher kommt es selten vor, dass bei meiner Arbeit ein neuer Gedanke auftaucht. Neulich hatte ich einen und habe es damit in die NVwZ geschafft. Die NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) ist so etwas wie ein Tabernakel des Öffentlichen Rechts. Natürlich erscheinen die juristischen Zeitschriften alle auch digital, aber als ich dort von meiner unverhofften Veröffentlichung erfahren habe, war ich so stolz, dass ich extra in die Bibliothek gefahren bin und mir vom analogen Heft eine Kopie gemacht habe (Az. 4 M 540/25 OVG – NVwZ 2025, 2038).

Kommentare

Alex sagt:

Deine Freude kann ich verstehen, Glückwunsch! Jetzt würde mich natürlich noch brennend interessieren, welchen innovativen Gedanken Du da in das Verwaltungsrecht eingebracht hast.

Stefan sagt:

Naja, so wahnsinnig innovativ war das nicht. Der Gedanke ist, dass in die Ermessensentscheidung darüber, ob das Oberverwaltungsgerichts eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz von Amts wegen ändert, eingestellt werden muss, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fachrechtlich (Asylrecht) ausnahmsweise unanfechtbar ist.

Hier ist der ganze Beschluss.

MiBu sagt:

An diesem Post finde ich den Titel leicht irritierend. Ein Richter am AG Königs Wusterhausen mag sich als Rädchen empfinden, wenn er die immer gleichen Klagen mit der Anspruchsgrundlage „Fluggastrechteverordnung“ auf den Tisch bekommt – wahrscheinlich unterscheiden diese sich am meisten im Aktivrubrum, wenn sie von einer der üblichen Kanzleien, die Mandanten für derlei Ansprüche mit Schleppnetzen fischen, stammt. (Und was ist mit den Justizfachangestellten, die die Zustellung dieser Klagen vorbereiten oder den Rechtspflegern, die nach Abschluss der Verfahren die Kostenfestzungsbeschlüsse fertigen?). Also, aus meiner Sicht ist der Diminutiv unangebracht und es muss am OVG schon „Rad“ heißen. Transmissionsriemen ist kaum jemand von uns, ich selbst bin es auf keinen Fall, wenn wir metaphorisch in der Antriebstechnik verweilen.

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