Gutshäuser im Nordosten vor dem Zusammenbruch? fragt der NDR. Nicht alle, aber viele, wie sich bei einer Reise über die Dörfer leicht feststellen lässt. Das hat Gründe.

Ein Grund liegt darin, dass es nicht einfach ist, für die ganzen Gutshäuser und Schlösser auf den Dörfern eine wirtschaftliche Nutzung zu finden, die zudem noch die Denkmalschutzbehörden zufriedenstellt. So viele Landhotels braucht niemand.

Ein anderer Grund (und darüber wird nicht gesprochen) ist die Eigentumslage. Die Güter im heutigen Mecklenburg-Vorpommern wurden 1945 im Zuge der Bodenreform enteignet und nach 1990 entgegen aller politischen Ankündigungen nicht restituiert. Der gesetzlich angeordnete Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (die Bodenreform wurde in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone auf der Grundlage eines Befehls der Sowjetischen Militäradministration durchgeführt) wurde verfassungsrechtlich mit einem (angeblichen) Willen der Sowjetunion bei den Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen gerechtfertigt. Die politische Begründung war der Schutz der Neubauern vor dem Verlust des Eigentums, das ihnen (bzw. ihren Vorgängern) im Jahre 1945 zugeteilt worden war. Schon das war fragwürdig, weil das sog. Bodenreformeigentum nach der DDR-Rechtsordnung kein Volleigentum und mit der Kollektivierung der Landwirtschaft spätestens seit 1960 in den Genossenschaften verschwunden war. Um auf die Gutshäuser zurückzukommen: Dafür taugt das Argument erst recht nicht. Denn aufgeteilt wurden 1945/46 nur die landwirtschaftlichen Flächen und Bauernhäuser, die Gutshäuser und Schlösser der früheren Gutsherren wurden dagegen quasi-staatliches Eigentum. Jedenfalls da hat sich der Staat am Unrecht des anderen Staates bereichert und sich vor allem die Chance genommen, mit der Rückgabe der Häuser an die Enkelgeneration Eigentümer ins Land zu holen, die in den schon damals größtenteils verfallenen Baudenkmälern auch einen ideellen Wert gesehen hätten.