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Schon vor einigen Jahren bin ich auf diese Perle im Landesrecht gestoßen. Sie ärgert mich noch immer. § 2 Nr. 7 Satz 1 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern lautet:

Flächeninanspruchnahme und Bebauung sollen so angeordnet werden, dass die Ursprünglichkeit und Identität der Mecklenburger und vorpommerschen Landschaft an der Küste und im Binnenland, ihrer Städte und Dörfer gewahrt bleiben und Beeinträchtigungen vermieden oder beseitigt werden.

Gesetzgebung ist ganz sicher die schwierigste juristische Disziplin, aber in Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzgeber zu haben, der das Adjektiv zu Mecklenburg nicht kennt, ist eine traurige Sache. Ein Gesetzgebungsverfahren ist lang, so ein Gesetzentwurf geht durch sehr viele Hände. Spätestens die Unterschiede in der Groß- und Kleinschreibung hätten jemandem auffallen müssen. Stattdessen wird der Fehler ein paar Sätze später wiederholt. Das ist einfach Desinteresse.


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